Posted inNews, Tipps und Angebote

Rauchwarnmelder müssen spätestens nach 10 Jahren getauscht werden

Regelmäßiger Austausch von Rauch- und Brandmeldern ist nach DIN 14675-1 erforderlich.

„Zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes einer Brandmeldeanlage ist zum Erhalt des geforderten Schutzzieles ein regelmäßiger Austausch von automatischen Meldern, insbesondere Meldern mit optischer Messkammer notwendig.“

Rauchwarnmelder haben auf Grund der Alterung der elektronischen Bauteile (insbesondere der Sensoren) nur eine begrenzte Lebensdauer. Äußere Einflüsse, Verschmutzung, Verschleiß usw. beeinträchtigen die Zuverlässigkeit der Melder. Nur wenn Ihre Rauchmelder einwandfrei arbeiten, können Sie im Bedarfsfall Leben retten.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Austauschpflicht gemäß der Norm DIN 14676 nicht nur Gewerbekunden, sondern auch alle Privathaushalte betrifft. Spätestens nach 10 Jahren* plus 6 Monaten nach dem Datum der Inbetriebnahme sind die Melder auszutauschen.

Ob Ihre Rauchmelder betroffen sind, können Sie schnell herausfinden: Das genaue Austauschdatum für den jeweiligen Melder finden Sie angebracht auf dem Typenschild.

*Je nach eingesetzter Technik kann ein Austausch oder eine Instandsetzung bereits nach acht oder sogar fünf Jahren erforderlich sein. Lesen Sie hierzu das Merkblatt des BHE „Meldertausch nach DIN 14675“

SichTel als TÜV zertifizierte Fachfirma für die Projektierung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung von Brandmeldeanlagen steht Ihnen gerne für die Wartung Ihrer Brandmeldeanlage und ggf. den Austausch Ihrer alten Rauchwarnmelder zur Verfügung.