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Bund fördert den Einbau von Sicherheitstechnik

Eine gute Nachricht für Hauseigentümer, Mieter und die Sicherheit ihres Besitzes

Im Jahr 2019 ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle bundesweit gesunken – um etwa 10 Prozent auf 87.145 Fälle (2018: 97.504 Fälle). Einbrecher verursachten dabei einen Schaden von rund 292 Millionen Euro.

Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2019

Als „Wohnungseinbruchdiebstahl“ werden auch Einbruchversuche gewertet. Das bedeutet, dass es der oder die Täter nicht in das Haus beziehungsweise die Wohnung geschafft haben.

Ob es beim Versuch bleibt, hängt maßgeblich damit zusammen, wie gut ein Objekt gesichert ist. Immer mehr Menschen sind heute für das Thema Einbruch sensibilisiert und schützen ihr Zuhause mit sinnvollen mechanischen und elektronischen Maßnahmen. Das ist, trotz der weiterhin rückläufigen Einbruchszahlen auch sehr wichtig, denn die Aufklärungsquote ist mit nur 17,4 Prozent nach wie vor relativ niedrig.

Um Ihr Eigentum oder Ihre Mietwohnung mit moderner und wirksamer Sicherungstechnik nachzurüsten, können Sie sich aktuell auf bis zu 1600,- € Zuschuss durch die KfW freuen (abhängig von der Investitionssumme). SichTel berät Sie gerne.

Aktueller Hinweis zu KfW-Förderung (01.2022):

Zurzeit können keine Fördermittel beantragt werden, da die Bundesmittel wegen der derzeitigen vorläufigen Haushaltsführung nicht freigegeben sind. Wann die Bundesmittel wieder bereitstehen, ist momentan noch unklar, aber die KfW informiert darüber in ihrem Newsletter – Infoseite der KfW unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%c3%b6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/

Wer wir gefördert?

Gefördert werden Privatpersonen – unabhängig vom Alter – wenn sie

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Wohnung,
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
  • eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
  • Mieter sind. (Empfehlung: Schließen Sie mit Ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung ab)

Förderfähige Maßnahmen (455-E)

Maßnahmen mit denen Sie den Einbruchschutz an Ihrem Wohneigentum erhöhen. Zum Beispiel:

  • Einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren
  • Einbruchhemmende Garagentore und -zugänge
  • Nachrüstsysteme für Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser
  • Nachrüstsysteme für Fenster und Fenstertüren sowie einbruchhemmende Gittern, Klapp- und Rollläden und Lichtschachtabdeckungen
  • Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
    Hinweis: Alarmanlagen mit Infraschalldetektion (Infraschallanlagen) werden nicht gefördert
Wichtig: Die Arbeiten müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Zusätzlich fördert die KfW verschiedene Nebenarbeiten.
Förderfähige InvestitionskostenHöhe Ihres Zuschusses
weniger als 500 Eurokein Zuschuss
500 Euro bis 1.000 Euro20 %
über 1.000 Euro bis 15.000 Euro10 %


darüberhinausgehende förderfähige Investitionskosten kein Zuschuss


Beispiel: Sie wollen einbruchhemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitionszuschuss von 600 Euro.

Den Zuschuss beantragen Sie direkt online im KfW-Zuschussportal.
Informationen und Hinweise zur Anwendung „KfW-Zuschussportal“ (PDF)
Merkblatt (PDF)
Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ (PDF)
Steckbrief „Einbruchschutz – Investitionszuschuss“ als kurze Produktübersicht (PDF)
Für Vermieter: Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen (PDF)

Fachunternehmerbestätigung (PDF)
Tipp: Lassen Sie sich von Ihrem Fachunternehmen nach Beendigung der Arbeiten die fachgerechte Durchführung bestätigen. So können Sie im Falle einer Beanstandung auf eine schriftliche Dokumentation zurückgreifen.

Wichtige Hinweise:

  • Der Antrag auf Fördermittel muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
  • Die Arbeiten sind durch ein Fachunternehmen auszuführen.
  • Die KfW-Zuschuss-Förderung ist nicht kombinierbar mit einer steuerlichen Förderung gemäß § 35 a Abs. 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen).
  • Einbruchhemmende Fenster und Fenstertüren werden ausschließlich in den Produkten Energieeffizient Sanieren – Kredit (Nr. 151/152) oder Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (Nr. 430) gefördert.